Hoher Pegelstand Rhein
Für unsere Ruderstrecken gilt der Pegel "Basel-Rheinhalle".
Ab folgenden Pegelständen gelten Einschränkungen:
Pegel >= 7.00 m (Hochwassermarke I) : Nur noch C-Gigs und Yole-de-Mer gestattet
Pegel >= 7.90 m (Hochwassermarke IIb): Sperre für alle Boote, Rheinschiffahrt gesperrt
Gemäss der, auch für unser Ruderrevier, gültigen Binnenschifffahrtsverordnung Artikel 134 und 134a hat jeder Ruderer bei jeder Fahrt eine Rettungsweste oder im Minimum die gesetzliche Schwimmhilfe mit mindestens 50N Auftrieb mitzuführen.
Diese Weisung gilt unabhängig von Bootsklasse, technischem Können, Witterung und Jahreszeit und gilt sowohl für Clubmitglieder als auch für Kursteilnehmer oder Gäste, welche nicht Clubmitglieder sind.
Für den BRC-Jugensport , der vorwiegend auf der Strecke Bootshaus Rhyhalde bis unterhalb des Kraftwerks Augst stattfindet, besteht ein Sicherheitsdispositiv.
Weitere Hinweise / Empfehlungen für die kalte Jahreszeit
• Beim Kentern gilt als Faustregel: Unterkühlungszeit (Hypothermie) im Wasser in Minuten entspricht etwa den aktuellen Wassertemperaturen. Beispiel: 5 Grad Celsius entspricht ca. 5 Minuten bis zur lebensgefährlichen Unterkühlung.
• Vorzugsweise im Winter im Grossboot rudern. Ruderausfahrten in Kleinbooten sollten wenn möglich nur in Begleitung oder zumindest nicht ganz alleine erfolgen.
• Ruderausfahrten im Einer oder Zweier setzen Kenter-Erfahrungen bzw. Erfahrung im Wiedereinsteigen ins Boot voraus. Es empfiehlt sich, in den Sommermonaten einen Skiff-/Kenterkurs zu besuchen.
• Im Kleinboot (1er/2er) während der ganzen Ausfahrt eine Rettungsweste TRAGEN, unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften.
• Bei schlechter werdenden Bedingungen oder Unsicherheiten im Boot, die mitgeführte Schwimmweste ANLEGEN.
• Vor der Ausfahrt, Ziel im Fahrtenbuch eintragen
• Vor der Ausfahrt, Boot und Ruder überprüfen: z.B. Ausleger, Dollenstift, Dollenverschluss, Klemmringe
• Witterungsbedingungen genau überprüfen und im Zweifelsfalle das Training aus Sicherheitsgründen auf den Ruderergometer verlegen!
• Eisbildung: sobald auch nur kleine Eisschollen oder Treibeis sichtbar sind, ist das Rudern verboten.
• Bekleidung: wärmende und Wind abweisende Kleidung tragen. Ruderhandschuhe halten die Hände warm. Um kalte Füsse zu vermeiden, Plastikbeutel oder Handtuch über die Schuhe ziehen.